Das Anerbenrecht

In Norddeutschland herrschte das sogenannte Anerbenrecht, d. h. der Hof wurde immer an den ältesten Sohn vererbt. Die anderen Kinder mussten sich eine andere Arbeit suchen. Viele Söhne wurden Handwerker oder heirateten in einen Hof ein.
Unverheiratete Töchter arbeiteten meistens auf dem Hof als unendgeltliche Arbeitskraft weiter. Manche sanken auch in der sozialen Schicht ab und wurden Knecht oder Magd auf einem anderen Hof.
Das Anerbenrecht steht der im süddeutschen Raum verbreiteten Realteilung entgegen. Hier wurde das Land immer wieder geteilt, so dass die bewirtschafteten Flächen im Laufe der Jahrhunderte sehr klein wurden. Deshalb war die Landwirtschaft in Norddeutschland über Jahrhunderte einträglicher.

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